Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnen

Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihren anteiligen Urlaubsanspruch für das Austrittsjahr. Er berechnet basierend auf der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit den gesetzlichen Mindestanspruch.

Anteiliger Urlaubsanspruch Tage–
Berechnungsformel & Normgrundlage anzeigen

Formel

(Jahresurlaub / 12) * Anzahl der Monate der Beschäftigung

Eingangsgrößen

Gemäß § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn sie vor Erfüllung der Wartezeit oder in der ersten Jahreshälfte ausscheiden. Auch in der zweiten Jahreshälfte wird bei einer Kündigung oft nur der anteilige Urlaub gewährt, wenn der volle Anspruch (nach 6 Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses) durch den Arbeitsvertrag oder anwendbare Tarifverträge auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer begrenzt wird.

Dieser Rechner ermittelt den anteiligen Urlaub mathematisch präzise auf Basis der Beschäftigungsmonate. Bitte beachten Sie, dass dies eine rein mathematische Berechnung darstellt und keine Rechtsberatung ersetzt. Individuelle vertragliche Vereinbarungen oder Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen.

Häufige Fragen

Was passiert mit Urlaubstagen, die ich bereits genommen habe?

Bereits genommene Urlaubstage werden vom berechneten anteiligen Anspruch abgezogen. Wenn Sie mehr Urlaub genommen haben, als Ihnen anteilig zusteht, darf der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt im Regelfall nicht zurückfordern, sofern dies nicht explizit arbeitsvertraglich geregelt ist.

Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen behandelt?

Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind diese auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG).