Quellensteuer im Kanton Thurgau berechnen

Dieser Rechner ermittelt die zu zahlende Quellensteuer für ein angegebenes Bruttoeinkommen im Kanton Thurgau. Dabei werden der kantonale Steuersatz und der jeweilige Kirchensteuersatz berücksichtigt. Die Berechnung basiert auf den aktuellen kantonalen Vorgaben und kann nach Bedarf angepasst werden.

Kantonssteuer CHF–
Kirchensteuer CHF–
Gesamte Quellensteuer CHF–
Berechnungsformel & Normgrundlage anzeigen

Formel

Quellensteuer = Bruttolohn × (Kantonssteuersatz/100) + (Bruttolohn × (Kantonssteuersatz/100)) × (Kirchensteuersatz/100)

Eingangsgrößen

Die Kantonssteuer wird als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet. Der aktuelle kantonale Steuersatz für die Quellensteuer im Thurgau liegt bei etwa 5 %.

Die Kirchensteuer wird auf die bereits berechnete Kantonssteuer angewendet. Der übliche Kirchensteuersatz beträgt 10 % der Kantonssteuer, kann jedoch je nach Gemeinde variieren.

Häufige Fragen

Welche Einkommen werden bei der Quellensteuer berücksichtigt?

Die Quellensteuer wird auf das gesamte Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers angewendet, das im Kanton Thurgau erzielt wird.

Wie oft wird die Quellensteuer abgezogen?

Die Quellensteuer wird in der Regel monatlich vom Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten.

Kann ich die Quellensteuer rückwirkend korrigieren?

Ja, eine Korrektur ist möglich, indem Sie beim Steueramt eine Nachforderung oder Rückerstattung beantragen, falls das vorausgezahlte Ergebnis abweicht.