Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Dieser Rechner ermittelt den Zollwert, den Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) für eine Warensendung aus einem Drittland in die EU. Grundlage sind der Warenwert, die Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze sowie die eingegebenen Zoll- und Steuersätze, die Sie an den aktuellen Stand anpassen können. Weitere Abgaben wie Verbrauchsteuern oder Sonderregelungen sind nicht berücksichtigt.

Zollwert EUR–
Einfuhrzoll EUR–
Bemessungsgrundlage EUST EUR–
Einfuhrumsatzsteuer EUR–
Summe Zoll und EUST EUR–
Berechnungsformel & Normgrundlage anzeigen

Formel

Zollwert = Warenwert + Fracht und Versicherung bis EU-Grenze; Einfuhrzoll = Zollwert × Zollsatz / 100; Bemessungsgrundlage EUST = Zollwert + Einfuhrzoll; Einfuhrumsatzsteuer = Bemessungsgrundlage × EUST-Satz / 100

Eingangsgrößen

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in das Zollgebiet der EU erhoben. Ihre Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich des Einfuhrzolls und weiterer Abgaben, die vor der Überführung in den freien Verkehr anfallen.

Der Zollwert umfasst in der Regel den Warenwert bis zur EU-Grenze einschließlich Fracht und Versicherung. Der Zollsatz hängt von der Warennummer und dem Ursprungsland ab und ist daher als Eingabe vorgesehen. Der Rechner setzt keine Präferenzzölle oder Zollkontingente voraus.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland?

Der allgemeine Steuersatz liegt derzeit bei 19 Prozent, für bestimmte Waren gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Der Satz kann im Rechner angepasst werden.

Gehören Versandkosten zur Bemessungsgrundlage?

Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze werden dem Zollwert hinzugerechnet. Kosten innerhalb der EU nach der Einfuhr zählen nicht dazu.

Ist der Einfuhrzoll Teil der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage?

Ja, der Einfuhrzoll wird in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer einbezogen. Der Rechner zeigt diese Berechnung transparent an.